Informations-Center

1
 

Aktuelles für Bürger

Mehr Informationen

2
 

Amt-Online

Mehr Informationen

3
 

Touristen

Mehr Informationen

4
 

Gesundheit

Mehr Informationen


5
 

Für Schüler

Mehr Informationen

6
 

Kontaktverzeichnis

Mehr Informationen

7
 

Verkehr

Mehr Informationen

8

Corona-Pandemie: Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen

 

Für Beschäftigte und Kleinst- und Kleinunternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf mehreren Säulen beruht:

Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Deutschland hat ein starkes System der sozialen Sicherung. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundesregierung wird diese Stabilisatoren voll wirken lassen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann die Bundesregierung auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst.

Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

 Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen (Finanzamt)

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Im Einzelnen:

  1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
  4. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

Soforthilfemaßnahmen der Bundesebene

Bundesregierung plant in der Coronakrise ein Hilfspaket von über 40 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen.

Ein Paket von 10 Milliarden Euro als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Mann-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. Hierfür wird ein Sondervermögen des Bundes geschaffen, dass Geldmittel billig leihen und entsprechend günstig an Betroffene weitergeben kann.

Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll daher durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung für das BMJV für eine Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 31.03.2021 vorgeschlagen werden.

Steuerliche Begünstigungen

Das Staatsministerium der Finanzen hat erlassen, das ab sofort zinslose Steuerstundungen sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen möglich sind. Von Vollstreckungsmaßnahmen soll in diesen Fällen vorübergehend abgesehen werden. Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2020 und werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.

Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten. Auch für den Erlass oder die Stundung der Grundsteuer sind die Gemeinden zuständig.

Weiterführende Informationen zu allen Fragen zum Thema Coronavirus unter https://www.coronavirus.sachsen.de.

Soforthilfemaßnahmen auf Landesebene

 Gesundheitsversorgung

  1. Wirtschafts- und Mittelstandstruktur
  2. Kommunale Ebene (Gemeinden und Landkreise)

Der Bereich Wirtschaft wird mit einem Landessofortprogramm für Unternehmen bis 5 Be-schäftigte unterstützt. Die Abwicklung soll über die SAB erfolgen. Das Sofortprogramm sieht eine unbürokratische Bereitstellung von Liquiditätshilfen in Form von zinsfreien Krediten in Höhe von 50.000 EUR, in Ausnahmefällen bis 100.000 EUR vor. Für diese Finanzhilfen gelten 3 Jahre Tilgungsfreiheit und bis 8 Jahre der Möglichkeit der Rückzahlung. Es wird aktuell mit einem Ausreichungsvolumen in Höhe von ca. 150 bis 200 Mio. EUR gerechnet.

Ergänzende und ausführliche Informationen (die tagesweise aktualisiert werden) über die Nutzung folgender Linkverbindungen im Internet:

  • https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
  • https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
  • https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp#nw-147136

Link zu Dehoga Bundesverband und Landesverband Sachsen:

  • https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert-coronavirus/
  • https://www.dehoga-sachsen.de/information/branchen-news/corona-krise-taegliche-aktualisierungen-1004.php

Hotlines für Fragen auf Landesebene:

Dazu gibt es verständlicherweise viele Fragen: Darf mein Geschäft geöffnet bleiben? Was ist u.a. mit Fahrschulen, Physiotherapiepraxen und Kosmetiksalons? Bleiben Hotels geöffnet? Darf ich meine Familienfeier durchführen?

Antworten gibt es bei der Hotline der Staatsregierung unter
Tel.:  0351 564 55860 (Mo.-Fr. von 8-17 Uhr) oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Coronavirus - Informationen für Unternehmen

Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - Förderbank - kostenfrei beraten lassen. Nutzen Sie dafür die neue Hotline 0351 4910-1100.

 

Wichtige Informationsquellen:

Belegschaft / Kurzarbeit


Steuerliche Maßnahmen / Liquiditäts-Hilfsprogramme


Info-Portale „Corona“ der Kammern, Verbände, des Freistaates Sachsen und des Bundes

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.