Semesterbeiträge

Erstattung der

Der Stadtrat beschließt nach Prüfung des Hauptwohnsitzes (Stichtag 31.12.2025) und auf Nachweis, den in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) die Semesterbeiträge für das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/26 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zu erstatten. 
Anträge hierzu können bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.
 

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