Baugeschehen

Einbahnstraßenregelung Bahnhofstraße (Staatsstraße 256)

im Zeitraum vom 10. August bis 05. Oktober 2026

Bedingt durch den Glasfaserausbau im Auftrag der enviaTEL wird in der Bahnhofstraße (Staatsstraße 256) aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes Erzgebirgskreis voraussichtlich im Zeitraum vom 10. August bis 05. Oktober 2026 eine Einbahnstraßenregelung etabliert. Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Einmündung Hohndorfer Straße in Oelsnitz/Erzgeb. und Alte Oelsnitzer Straße in Hohndorf. Der Verkehr in Fahrtrichtung Hohndorf/Lichtenstein ist weiterhin möglich. Die Umleitung für die Gegenrichtung (aus Hohndorf kommend Richtung Oelsnitz/Erzgeb.) führt über die Alte Oelsnitzer Straße / Hohndorfer Straße, welche zu diesem Zweck zwischen Puschmannstraße in Hohndorf und Deutschlandschachtstraße in Oelsnitz/Erzgeb. ebenfalls als Einbahnstraße ausgewiesen wird. Die Bautätigkeiten in der Bahnhofstraße selbst werden als Wanderbaustelle durchgeführt.