Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks gemäß § 17 Abs. 5 Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Das Abbrennen von Feuerwerken ist genehmigungspflichtig und bedarf eines besonderen Anlasses. Geburtstage gelten nicht als besondere Anlässe. Die Abbrennzeit für Feuerwerke endet 22:00 Uhr.
Bitte fügen Sie dem Antrag eine Lageskizze mit eingezeichnetem Abbrennplatz als Anlage bei.

Sollten Sie als Antragsteller/-in nicht gleichzeitig Eigentümer/-in des oben angegebenen Grundstücks sein (siehe 2.2), fügen Sie bitte eine Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin dem Antragsformular als Anlage bei.

Sollte zum Zeitpunkt der geplanten Anzündung des Feuerwerks die Waldbrandstufe 3 oder höher betragen oder andere Umstände vorliegen (z.B. starker Wind), durch welche ein sicheres Abbrennen des Feuerwerks nicht gewährleistet werden kann, wird das Abbrennen des Feuerwerks untersagt. § 17 Abs. 4 der Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gilt entsprechend.
Bitte beachten Sie, dass nach der Prüfung Ihrer Eingaben und der Einreichung des Antrags eine kurze Wartezeit von bis zu 2 Minuten entstehen kann, während wir Ihre Angaben verarbeiten. Nach erfolgreicher Einreichung werden Sie automatisch auf die Startseite weitergeleitet.
Sollten Sie nach der Anmeldung keine Bestätigungsmail erhalten, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Vielen Dank für Ihre Geduld!