Antrag auf Genehmigung für das Anbringen von Werbebannern gem. § 2 der Sondernutzungssatzung i. V. m. der Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Bitte fügen Sie eine Entwurfsansicht der entsprechend beantragten Banner dem Antragsformular als Anlage bei!

Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Banneraushangs dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen!

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