Allgemeine Informationen

Die Nachtruhezeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer Genehmigung.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Hausanschrift

Rathausplatz 4
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

-

Voraussetzungen

-

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.

Fristen

2 Wochen

Kosten

15,00 €

Freigabevermerk

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 16.04.2025