Allgemeine Informationen
Die Nachtruhezeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer Genehmigung.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 409376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
-
Voraussetzungen
-
Onlineantrag / Formulare
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.
Fristen
2 Wochen
Kosten
15,00 €
Rechtsgrundlage
§ 20 Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 16.04.2025