Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb

1. Antragsteller/-in:

2. Verantwortliche Person am Veranstaltungsort

(wenn gleich Antragsteller/-in, weiter mit Pkt. 3)

3. Angaben zur Veranstaltung:

Es handelt sich um eine

Hinweis:

Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.

Hinweis zum Ausfüllen des Onlineformulars:

Bitte beachten Sie, dass nach der Prüfung Ihrer Eingaben und der Einreichung des Antrags eine kurze Wartezeit von bis zu 2 Minuten entstehen kann, während wir Ihre Angaben verarbeiten. Nach erfolgreicher Einreichung werden Sie automatisch auf die Startseite weitergeleitet.
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