Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb
(wenn gleich Antragsteller/-in, weiter mit Pkt. 3)
Es handelt sich um eine
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.

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