Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 3
09376 Oelsnitz/Erzgeb. Sachsen

Hausanschrift

Rathausplatz 3
09376 Oelsnitz/Erzgeb. Sachsen

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

     

Voraussetzungen

Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.

Erforderliche Unterlagen

     

Fristen

keine

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle können Sie außerdem Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesjugendamt. 12.04.2023