Allgemeine Informationen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.01.2025 mit Beschluss-Nr. 002/2025 beschlossen, den in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) die Semesterbeiträge für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zu erstatten.
Anträge hierzu können bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. bis zum 30.09.2025 eingereicht werden.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Kontaktmöglichkeiten
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 15:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
- Einreichung Antrag
- Prüfung Hauptwohnsitz (Stichtag 31.12.2024)
- Prüfung Direktstudent (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge)
- Prüfung Sommersemester 2024 bzw. Wintersemester 2024/2025
- Geld zurückerhalten
Voraussetzungen
in Oelsnitz/Erzgeb. wohnende Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge)
Erforderliche Unterlagen
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formloser Antrag mit Anschrift des Hauptwohnsitzes
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Kontodaten des Zahlungsempfängers
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Immatrikulationsbescheinigungen
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entsprechende Zahlungsnachweise der Semesterbeiträge
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Bescheid/eine Zahlungsaufforderung über den zu entrichtenden Semesterbeitrag der jeweiligen Universität oder Hochschule (Rückmeldung oder Screenshot des Online-Campus)
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Angabe der E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen
Fristen
30.09.2025
Kosten
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Rechtsgrundlage
gemäß des Beschlusses Nr. 002/2025 des Stadtrates der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. am 16.01.2025.
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 17.04.2025