Allgemeine Informationen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 mit Beschluss-Nr. 026/2026 beschlossen, den in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) die Semesterbeiträge für das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/26 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zu erstatten.

Anträge hierzu können bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.

Zuständigkeiten

Verfahrensablauf

  • Einreichung Antrag
  • Prüfung Hauptwohnsitz (Stichtag 31.12.2025)
  • Prüfung Direktstudent (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge)
  • Prüfung Sommersemester 2025 bzw. Wintersemester 2025/2026
  • Geld zurückerhalten

Voraussetzungen

in Oelsnitz/Erzgeb. wohnende Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge)

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag mit Anschrift des Hauptwohnsitzes

  • Kontodaten des Zahlungsempfängers

  • Immatrikulationsbescheinigungen

  • entsprechende Zahlungsnachweise der Semesterbeiträge

  • Bescheid/eine Zahlungsaufforderung über den zu entrichtenden Semesterbeitrag der jeweiligen Universität oder Hochschule (Rückmeldung oder Screenshot des Online-Campus)

  • Angabe der E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen

Fristen

30.09.2026

Kosten

-

Freigabevermerk

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 16.03.2026