Allgemeine Informationen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 mit Beschluss-Nr. 026/2026 beschlossen, den in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) die Semesterbeiträge für das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/26 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zu erstatten.
Anträge hierzu können bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.
Zuständigkeiten
Verfahrensablauf
- Einreichung Antrag
- Prüfung Hauptwohnsitz (Stichtag 31.12.2025)
- Prüfung Direktstudent (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge)
- Prüfung Sommersemester 2025 bzw. Wintersemester 2025/2026
- Geld zurückerhalten
Voraussetzungen
in Oelsnitz/Erzgeb. wohnende Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge)
Erforderliche Unterlagen
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formloser Antrag mit Anschrift des Hauptwohnsitzes
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Kontodaten des Zahlungsempfängers
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Immatrikulationsbescheinigungen
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entsprechende Zahlungsnachweise der Semesterbeiträge
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Bescheid/eine Zahlungsaufforderung über den zu entrichtenden Semesterbeitrag der jeweiligen Universität oder Hochschule (Rückmeldung oder Screenshot des Online-Campus)
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Angabe der E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen
Fristen
30.09.2026
Kosten
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Rechtsgrundlage
gemäß des Beschlusses Nr. 026/2026 des Stadtrates der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. am 12.03.2026.
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 16.03.2026