Allgemeine Informationen

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.

Hinweis: Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Genehmigung abbrennen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch.

Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abbrennen.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Hausanschrift

Rathausplatz 4
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

  • Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden
  • Antragsformular steht je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde zum Download zur Verfügung
  • ein Lageplan mit eingezeichneten Abbrennplatz ist dem Antrag als Anlage beizufügen.
  • ggf. eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück das Feuerwerk abgebrannt werden soll, wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Grunstückseigentümer ist.

Hinweis: Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop im Internet.

  • Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.

Welche Auflagen genau mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre

Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F2 bedarf eines besonderen Anlasses. Geburtstage gelten nicht als besondere Anlässe.

Onlineantrag / Formulare

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes
  • weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks

Fristen

Antragstellung: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin

Kosten

Die Gebühr beträgt 30,68 €.

Freigabevermerk

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 08.05.2025