Allgemeine Informationen
Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.
Hinweis: Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Genehmigung abbrennen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch.
Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abbrennen.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 409376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
- Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden
- Antragsformular steht je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde zum Download zur Verfügung
- ein Lageplan mit eingezeichneten Abbrennplatz ist dem Antrag als Anlage beizufügen.
- ggf. eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück das Feuerwerk abgebrannt werden soll, wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Grunstückseigentümer ist.
Hinweis: Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop im Internet.
- Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Welche Auflagen genau mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F2 bedarf eines besonderen Anlasses. Geburtstage gelten nicht als besondere Anlässe.
Onlineantrag / Formulare
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes
- weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks
Fristen
Antragstellung: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin
Kosten
Die Gebühr beträgt 30,68 €.
Rechtsgrundlage
§ 24 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) – Ausnahmen von den Verboten
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 08.05.2025