Allgemeine Informationen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 15:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

Erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

Fristen

keine

Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

Kosten

keine

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.05.2025