Allgemeine Informationen
Für das jeweils zurückliegende Schuljahr, werden pro Schüler
- der Klassenstufen 1 bis 4 maximal 15,00 €
- der Klassenstufen 5 bis 10 maximal 60,00 €
durch die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. erstattet.
Fallen die Eigenanteile unterhalb dieser Maximalwerte, vermindern sich die Erstattungsbeträge der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. entsprechend.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 15:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
- Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der Schüler eine Schule in Trägerschaft der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. besucht (Grundschule I Goethe-Schule; Grundschule des Friedens, Turley-Oberschule).
- Der Antrag, der jeweils zum Schuljahresende in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. und den Schulsekretariaten ausliegt sowie online unter www.oelsnitz-erzgeb.de bereitgestellt wird, muss bis zum 30.09. eines Jahres vollständig ausgefüllt und unterschrieben in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. vorliegen (es zählt der Posteingangsstempel).
Nach dem 30.09. eingegangene Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der Antragssteller hat in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf die Erstattungsleistung. - Dem Antrag ist die Kopie des Zahlungsnachweis/der Zahlungsnachweise über den Gesamtbetrag des Bildungstickets im Schuljahr 2024/25 sowie die Kopie der Kundenkarte auf der der Name des Nutzers des BildungsTickets erkennbar ist beizufügen. Bei Bedarf können weitere Nachweise angefordert werden (bspw. Monatskarten).
- Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler/Sorgeberechtigte, die Anspruch auf die Erstattung der Schülerbeförderungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben. Diese müssen die Erstattung der Schülerbeförderungskosten im Landratsamt Erzgebirgskreis beantragen. Nähere Informationen dazu erteilt, als zuständige Behörde, das Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt auf dem Antragsformular mit seiner/ihrer Unterschrift, dass in Bezug auf die Schülerbeförderungskosten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket empfangen wurden. Sollte der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. im Nachgang bekannt werden, dass im betreffenden Zeitraum dahingehend doch Leistungen aus dem BuT empfangen wurden, werden bereits gezahlte Erstattungen zurückgefordert.
- Datenschutzhinweis: Der Antragsteller/die Antragstellerin willigt mit Einreichung des unterschriebenen Antrages ein, dass seine/ihre personenbezogenen Daten einschließlich die des Kindes/der Kinder, für den Zweck der Erstattung, weiterverarbeitet werden. Weiterverarbeitende Stellen sind die Hauptverwaltung und die Stadtkasse der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Tel.: 037298 38100. Alle datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie unter www.oelsnitz-erzgeb.de → Datenschutz. Die Anträge werden gemäß der gesetzlichen Fristen 10 Jahre in der städtischen Registratur aufbewahrt. Es gelten die Art. 13 und 14 der DSGVO.
- Anträge ohne Unterschrift können wegen der fehlenden Bestätigung bzw. Zustimmung zu den o. g. Nr. 5 und 6 nicht bearbeitet werden.
Voraussetzungen
-
Der Schüler muss eine Schule in Trägerschaft der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. besuchen (z. B. Grundschule I Goethe-Schule, Grundschule des Friedens, Turley-Oberschule).
-
Der Antragsteller darf keine Erstattung der Schülerbeförderungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben
Onlineantrag / Formulare
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Zahlungsnachweises über den Gesamtbetrag des Bildungstickets im Schuljahr 2024/25
-
Kopie der Kundenkarte, auf der der Name des Nutzers des Bildungstickets erkennbar ist
-
Eventuell weitere Nachweise, z. B. Monatskarten, können angefordert werden
Fristen
30.09.2025
Kosten
-
Rechtsgrundlage
gemäß den Beschlüssen Nr. 026/2023 und Nr. 026/2023-1 des Stadtrates der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. vom 16.03.2023 und 24.08.2023.
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 10.06.2025