Allgemeine Informationen

Für das jeweils zurückliegende Schuljahr, werden pro Schüler

  • der Klassenstufen 1 bis 4 maximal 15,00 €
  • der Klassenstufen 5 bis 10 maximal 60,00 €

durch die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. erstattet.

Fallen die Eigenanteile unterhalb dieser Maximalwerte, vermindern sich die Erstattungsbeträge der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. entsprechend.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 15:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

  1. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der Schüler eine Schule in Trägerschaft der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. besucht (Grundschule I Goethe-Schule; Grundschule des Friedens, Turley-Oberschule).
  2. Der Antrag, der jeweils zum Schuljahresende in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. und den Schulsekretariaten ausliegt sowie online unter www.oelsnitz-erzgeb.de bereitgestellt wird, muss bis zum 30.09. eines Jahres vollständig ausgefüllt und unterschrieben in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. vorliegen (es zählt der Posteingangsstempel).
    Nach dem 30.09. eingegangene Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der Antragssteller hat in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf die Erstattungsleistung.
  3. Dem Antrag ist die Kopie des Zahlungsnachweis/der Zahlungsnachweise über den Gesamtbetrag des Bildungstickets im Schuljahr 2024/25 sowie die Kopie der Kundenkarte auf der der Name des Nutzers des BildungsTickets erkennbar ist beizufügen. Bei Bedarf können weitere Nachweise angefordert werden (bspw. Monatskarten).
  4. Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler/Sorgeberechtigte, die Anspruch auf die Erstattung der Schülerbeförderungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben. Diese müssen die Erstattung der Schülerbeförderungskosten im Landratsamt Erzgebirgskreis beantragen. Nähere Informationen dazu erteilt, als zuständige Behörde, das Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz.
  5. Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt auf dem Antragsformular mit seiner/ihrer Unterschrift, dass in Bezug auf die Schülerbeförderungskosten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket empfangen wurden. Sollte der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. im Nachgang bekannt werden, dass im betreffenden Zeitraum dahingehend doch Leistungen aus dem BuT empfangen wurden, werden bereits gezahlte Erstattungen zurückgefordert.
  6. Datenschutzhinweis: Der Antragsteller/die Antragstellerin willigt mit Einreichung des unterschriebenen Antrages ein, dass seine/ihre personenbezogenen Daten einschließlich die des Kindes/der Kinder, für den Zweck der Erstattung, weiterverarbeitet werden. Weiterverarbeitende Stellen sind die Hauptverwaltung und die Stadtkasse der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Tel.: 037298 38100. Alle datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie unter www.oelsnitz-erzgeb.de → Datenschutz. Die Anträge werden gemäß der gesetzlichen Fristen 10 Jahre in der städtischen Registratur aufbewahrt. Es gelten die Art. 13 und 14 der DSGVO.
  7. Anträge ohne Unterschrift können wegen der fehlenden Bestätigung bzw. Zustimmung zu den o. g. Nr. 5 und 6 nicht bearbeitet werden.

Voraussetzungen

  • Der Schüler muss eine Schule in Trägerschaft der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. besuchen (z. B. Grundschule I Goethe-Schule, Grundschule des Friedens, Turley-Oberschule).

  • Der Antragsteller darf keine Erstattung der Schülerbeförderungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Zahlungsnachweises über den Gesamtbetrag des Bildungstickets im Schuljahr 2024/25
  • Kopie der Kundenkarte, auf der der Name des Nutzers des Bildungstickets erkennbar ist

  • Eventuell weitere Nachweise, z. B. Monatskarten, können angefordert werden

Fristen

30.09.2025

Kosten

-

Freigabevermerk

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 10.06.2025