Allgemeine Informationen
Die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Stadt. Dies betrifft z. B. Baumaßnahmen, das Aufstellen eines Containers oder Gerüstes, Ablagerung von Sperrmüll usw.
Gleichzeitig ist eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 409376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
-
Voraussetzungen
-
Onlineantrag / Formulare
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Formular
Fristen
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.
Kosten
gemäß Sondernutzungssatzung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG
- Sondernutzungssatzung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 08.05.2025