Allgemeine Informationen

Die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Stadt. Dies betrifft z. B. Baumaßnahmen, das Aufstellen eines Containers oder Gerüstes, Ablagerung von Sperrmüll usw.

Gleichzeitig ist eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Hausanschrift

Rathausplatz 4
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

-

Voraussetzungen

-

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Formular

Fristen

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.

Kosten

gemäß Sondernutzungssatzung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.

Freigabevermerk

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 08.05.2025