Allgemeine Informationen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dies betrifft auch Werbung auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Das Plakatieren und Anbringen von Bannerwerbung im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Oelsnitz/Erzgeb. bedarf einer Genehmigung.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Hausanschrift

Rathausplatz 4
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort werden die dem Antrag beigefügten Unterlagen überprüft.

Voraussetzungen

-

Erforderliche Unterlagen

Bei Plakatierung:

  • Plakatentwurf
  • ggf. Nachweis Gemeinnützigkeit

Bei Bannerwerbung:

  • Lageplan
  • Bannerentwurf
  • ggf. Nachweis Gemeinnützigkeit

Fristen

Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Plakatierungszeitraums dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.

Kosten

Für Plakatwerbung (Format A1): 0,50 € pro Stück täglich

Für Bannerwerbung: 1,50 € pro Stück täglich (max. 4 Wochen)

Freigabevermerk

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 16.04.2025