Allgemeine Informationen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dies betrifft auch Werbung auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Das Plakatieren und Anbringen von Bannerwerbung im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Oelsnitz/Erzgeb. bedarf einer Genehmigung.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 409376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort werden die dem Antrag beigefügten Unterlagen überprüft.
Voraussetzungen
-
Onlineantrag / Formulare
Erforderliche Unterlagen
Bei Plakatierung:
- Plakatentwurf
- ggf. Nachweis Gemeinnützigkeit
Bei Bannerwerbung:
- Lageplan
- Bannerentwurf
- ggf. Nachweis Gemeinnützigkeit
Fristen
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Plakatierungszeitraums dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.
Kosten
Für Plakatwerbung (Format A1): 0,50 € pro Stück täglich
Für Bannerwerbung: 1,50 € pro Stück täglich (max. 4 Wochen)
Rechtsgrundlage
§ 2 der Sondernutzungssatzung i. V. m. der Polizeiverordnung der Stadt
Oelsnitz/Erzgeb.
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 16.04.2025