Antrag auf Genehmigung für das Anbringen von Plakaten gem. § 2 der Sondernutzungssatzung i. V. m. der Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.

1. Antragsteller/-in:

Bei gemeinnützigen Organisationen bitte Nachweis beifügen.

2. Angaben zur Veranstaltung

Zeitraum der Veranstaltung:

3. Plakatierungsangaben

Zeitraum der Plakatierung:

Hinweise:

Bitte fügen Sie eine Entwurfsansicht der entsprechend beantragten Plakate dem Antragsformular als Anlage bei!

Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Plakatierungszeitraums dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen!

Ich habe die Datenschutzerklärung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gelesen und akzeptiere diese.

Anlage(n)

Hinweis zum Ausfüllen des Onlineformulars:

Bitte beachten Sie, dass nach der Prüfung Ihrer Eingaben und der Einreichung des Antrags eine kurze Wartezeit von bis zu 2 Minuten entstehen kann, während wir Ihre Angaben verarbeiten. Nach erfolgreicher Einreichung werden Sie automatisch auf die Startseite weitergeleitet.
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