Allgemeine Informationen
Möchten Sie im Stadtgebiet ein Traditionsfeuer am 30.04. des Jahres entfachen, müssen Sie dies bei der Ortspolizeibehörde beantragen.
Koch-, Grill- und Wärmefeuer in befestigten Feuerstätten oder in handelsüblichen Grillgeräten auf Privatgrundstücken bedürfen keiner Erlaubnis. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Achtung! Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 409376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
Antragstellung & erforderliche Unterlagen
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. SG Ordnung und Sicherheit.
Zu Ihrem Antrag benötigt die Behörde mindestens Angaben
a) Name und Sitz des Vereins als Veranstalter
b) Name, Vorname und Anschrift sowie telefonische Erreichbarkeit des Verantwortlichen, welcher zur Veranstaltung auch vor Ort ist,
c) Anschrift des Grundstückes sowie die Nummer des Flurstückes auf dem das Feuer stattfindet,
d) schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers
Voraussetzungen
Genehmigungen werden ausschließlich Vereinen erteilt, die ein für die Öffentlichkeit zugängliches Feuer organisieren, dies bereits auch in der Vergangenheit getan und hierfür eine Erlaubnis der Stadtverwaltung erhalten haben. Selbiges gilt auch für örtlich bedeutsame, zur Tradition gewordene Feuer mit Volksfestcharakter. Die Feuer müssen brandschutzrechtlich zulässig sein (insbesondere sind hierbei die Abstände zu Wald, Gebäuden, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten u.ä. sowie Staats- bzw. Kreisstraßen maßgebend).
Onlineantrag / Formulare
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine bis spät. 31.03. des jeweiligen Jahres
Kosten
Die Gebühr beträgt 25€.
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Weiterführende Informationen
-> örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 28.03.2024