Allgemeine Informationen

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Gleichzeitig ist eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Hausanschrift

Rathausplatz 4
09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Di

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 16:00 Uhr

Mi

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Do

09:00 ‐ 12:00 Uhr

13:00 ‐ 18:00 Uhr

Fr

09:00 ‐ 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

-

Voraussetzungen

Besitz eines Zertifikates nach MVAS 99

Onlineantrag / Formulare

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular
  • Verkehrszeichenplan
  • Zertifikat nach MVAS 99

Fristen

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.

Kosten

gemäß §§ 1 bis 4 der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. der Anlage zur GebOSt in der jeweils geltenden Fassung und den §§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Freigabevermerk

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 08.05.2025