Allgemeine Informationen
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Gleichzeitig ist eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Rathausplatz 109376 Oelsnitz/Erzgeb.
Hausanschrift
Rathausplatz 409376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 16:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
13:00 ‐ 18:00 Uhr
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Verfahrensablauf
-
Voraussetzungen
Besitz eines Zertifikates nach MVAS 99
Onlineantrag / Formulare
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular
- Verkehrszeichenplan
- Zertifikat nach MVAS 99
Fristen
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme dem SG Ordnung und Sicherheit vorliegen.
Kosten
gemäß §§ 1 bis 4 der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. der Anlage zur GebOSt in der jeweils geltenden Fassung und den §§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Rechtsgrundlage
§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. 08.05.2025