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GB Bau/Ordnung & Sicherheit
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Informationen zum Bürgerservice
Im Bürgerservice können Duschmarken sowohl gekauft als auch abgegeben werden. Besuchen Sie uns während der Öffnungszeiten!
"Tage in Oelsnitz im Erzgebirge" von Bernd Sikora
erschienen 2009
Verkaufspreis: 10,00 €"Reiner-Kunze-Preis - Oelsnitz/Erzgebirge 2007 - 2017"
Die Broschüre mit allen Preisträgern von 2007 - 2017 enthält alle Laudationes sowie einige schöne Impressionen dieser Preisverleihungen.
erschienen: 2017
Verkaufspreis: 11,50 €"Oelsnitzer Lexikon-Band 1" von Dr. Günter Hübsch und Ullrich Winter
erschienen 2008
Die Reihe der Oelsnitzer Lexika gibt eine kurze Beschreibung der Historie von Bauwerken, Ereignissen, Gewerken, Vereinen sowie die Vorstellung von Personen mit insgesamt 950 Fotos und Abbildungen wieder.
Teil 1 beschäftigt sich u.a. mit Bergwerken, Kirchen und Siedlungen
Verkaufspreis - Nachauflage 2015: 15,00 €Oelsnitz/Erzgebirge "Die neue Landschaft" von Bernd Sikora
erschienen 1999
Dieses Buch berichtet über den Weg der Bergbaustadt Oelsnitz zu ihrer vierten Identität.
Verkaufspreis: 3,00 €„Zeugnisse“ von Peter Guth und Bernd Sikora
erschienen 2003
Dieses Buch informiert über frühere und heutige Schulstandorte in Oelsnitz.
Verkaufspreis: 6,00 €"Chronik Teil III“ von Horst Rößler
erschienen 1998
Diese Bildchronik dokumentiert die Jahre 1926 bis 1949 unserer Heimatstadt.
Verkaufspreis: 10.00 €Oelsnitz/Erzgebirge "Die neue Landschaft" von Bernd Sikora
erschienen 1999
Dieses Buch berichtet über den Weg der Bergbaustadt Oelsnitz zu ihrer vierten Identität.
Verkaufspreis: 3,00 €Oelsnitzer Schriften "Brevier" von Holger Wendland und Gerd v. d. Oelsnitz
erschienen 2011
In diesem Buch werden erstmals Ausschnitte aus dem literarischen Schaffen des Geschlechts "von der Oelsnitz" vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen hierbei der von der Romantik beeinflusste Karl Eduard v. d. Oelsnitz und Ludwig Eugen v. d. Oelsnitz.
Verkaufspreis: 5,00 €"Oelsnitzer Lexikon-Band 2" von Dr. Günter Hübsch und Ullrich Winter
erschienen 2010
Im Band 2 erhalten Sie einen Überblick u.a. über Industriebetriebe, Fussball- und Motorsportvereine, Bürgermeister sowie Schulen.
Verkaufspreis: 10,00 €"Oelsnitzer Lexikon-Band 3" von Dr. Günter Hübsch und Ullrich Winter
erschienen 2012
Im Band 3 werden u.a. eine Zeittafel zur Oelsnitzer Ortsgeschichte, Einwohnerzahlen, Mühlen und Tankstellen vorgestellt.
Verkaufspreis: 10,00 €"Oelsnitzer Lexikon-Band 5" von Dr. Günter Hübsch und Christian Bauer
erschienen: 2015
Im Band 4 berichten die Autoren über die zahlreichen Gaststätten im früheren Oelsnitz.
Verkaufspreis: 15,00 €"Die 7. Sächsische Landesgartenschau 2015 Oelsnitz/Erzgeb."
erschienen: 2015
Fotobuch über 170 Tage Landesgartenschau in Oelsnitz/Erzgeb. im Jahr 2015
Verkaufspreis: 5,00 €DVD über 7. Sächsische Landesgartenschau in Oelsnitz
erschienen 2015
Verkaufspreis: 5,00 €„150 Jahre / 125 Jahre Freiwillige Feuerwehren Oelsnitz/Erzgeb. & Neuwürschnitz“ von Christian Bauer
In diesem Buch werden zum ersten Mal historische Ereignisse der Feuerwehren Oelsnitz, Neuwiese, Neuwittendorf und Oberwürschnitz gemeinsam dargestellt.
erschienen: 2017
Verkaufspreis: 12,00 €"Bildgeschichten zum Oelsnitzer Sport" von Erik Kiwitter
Das fast 130-seitige Buch enthält viele bisher unveröffentlichte Fotos und Dokumente, unter anderem zur Geschichte des Fußballs und des Handballs in der Stadt. Aber auch andere Sportarten wie Motorsport oder Veranstaltungen wie die Kreis-, Kinder- und Jugendspartakiade spielen eine Rolle.
erschienen 2016
Verkaufspreis: 14,50 €"Heiße Kämpfe im Revier" von Erik Kiwitter
Ein Streifzug durch die Geschichte des Sports in Oelsnitz/Erzgebirge
erschienen: 2012
Verkaufspreis: 10,00 €Hier sind die neuen Bücher zudem erhältlich:
- Bibliothek, R.-Breitscheid-Str. 1
- Buchhandlung Wortschatz, Bahnhofstraße 20Außerdem erhältlich: Sticker mit dem Wappen der Stadt
Verkaufspreis: 1,00 €
Erläuterungen:
Gefundene Gegenstände können beim Fundamt der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. abgegeben werden. Dort werden sie registriert und für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt.
Mit Ablauf von 6 Monaten nach Erstattung der Fundanzeige bei der Stadt erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, sofern er nicht darauf verzichtet und sich der Verlierer bis dahin nicht bei der Fundbehörde gemeldet und seinen Eigentumsanspruch angezeigt hat.
Bei Abholung der Fundsache ist eine Fundgebühr zu zahlen. Diese richtet sich nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften.
Alternativ zu der Abgabe des gefundenen Gegenstandes im Fundbüro kann der Finder die Fundsache auch selbst aufbewahren. Ab einem Wert über 5,-- Euro ist der Finder jedoch dazu verpflichtet, die Fundsache beim Fundamt registrieren zu lassen. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn sowie Auslagenersatz, welche vom Besitzer der Fundsache zu zahlen sind.
Sie vermissen einen Gegenstand? Dann geben Sie hier digital Ihre Suchmeldung auf.
Sie planen eine Reise?
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes. Befragen Sie dazu Ihr Reisebüro oder informieren Sie sich im Internet unter www.auswaertiges-amt.de
Kontrollieren Sie bitte auch die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Personalausweises. Denken Sie daran, dass Kinder im Ausland ein eigenes Reisedokument benötigen.
Sie möchten/müssen ein neues Dokument beantragen? Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für alle Personen, auch für Kinder und Jugendliche jeden AltersWelche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, alter Kinderreisepass, Personalausweis, Geburts- bzw. Heiratsurkunde (Urkunde mit der aktuellen Namensführung)
Für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nicht verheirateten Eltern bzw, bei alleiniger SorgeAnforderungen an das Lichtbild
Digitale (QR-Code) biometrische AufnahmeGültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.Kosten
70 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahre ausgestellt werden
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Für einen Expresspass, welcher nach 3 Werktagen geliefert wird, entsteht ein Aufschlag von 32 Euro.
Bei der Beantragung des Reisepasses werden vom Antragsteller (ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke erfasst. Die Erfassung erfolgt über einen Abdruck des rechten und des linken Zeigefingers auf einem Scanner. Diese werden dann mit den biometrischen Daten des Passbildes auf dem im Reisepass befindlichen Chip gespeichert.
Bei abweichender Namensführung von Kind und Sorgeberechtigten können auf Antrag die Sorgeberechtigten in den Reisepass des Kindes (als amtlicher Hinweis) eingetragen werden.
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. dann, wenn auch die Ausstellung eines ePass-Express nicht mehr möglich ist.Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
siehe ePass! Die Passbehörde verlangt die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise)Anforderungen an das Lichtbild
Digitale (QR-Code) biometrische AufnahmeGültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. ACHTUNG: wird NICHT in jedem Land anerkannt!Kosten
26 Euro
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für alle Personen, auch für Kinder und Jugendliche jeden Alters – Ausweispflicht ab 16 Jahre!
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Personalausweis, alter Kinderreisepass, Reisepass, Geburts- bzw. Heiratsurkunde (Urkunde mit der aktuellen Namensführung)
Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nicht verheirateten Eltern bzw, bei alleiniger Sorge
Anforderungen an das Lichtbild
Digitale (QR-Code) biometrische Aufnahme
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Vorläufige Personalausweise haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Kosten
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis.
Ausführlichere Informationen zum Thema Ausweise und Pässe erhalten Sie auch unter:
Ausweise und Pässe
Ausführlichere InformationenKontakt
Sachgebiet Bürgerservice
Jana Hanelt
E-Mail:
J.hanelt@oelsnitz-erzgeb.de
Dokumente
Allgemeine HinweiseDie Beantragung eines Dokumentes kann nur persönlich erfolgen (Kinder müssen zur Identitätsprüfung bei der Beantragung immer anwesend sein).
Für die Richtigkeit der Namen und Angaben zur Geburt ist die Vorlage der Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig (Urkunde mit der aktuellen Namensführung)
Ab dem 01. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe neu ausgestellt, verlängert oder neue Passfotos angebracht werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig (Ist die Identifikation Ihres Kindes mit dem abgedruckten Bild gegeben?)
Für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmungserklärung (PDF-Formular zum Ausdrucken) der Sorgeberechtigen notwendig, wenn eine persönliche, gemeinsame Vorsprache nicht möglich ist (ein Sorgeberechtigter muss zur Antragstellung anwesend sein); bei nicht verheirateten Eltern evtl. die gemeinsame Sorgerechtserklärung; bei nur einem Sorgeberechtigten den Nachweis zur alleinigen Sorge.
Die Gebühren für die Ausstellung des Dokumentes, sind bei der Beantragung zu entrichten.
Bis zur Aushändigung des Dokumentes ist eine Herstellungsfrist von mindestens 4 Wochen einzuplanen. Aufgrund von erhöhtem Antragsvolumen kann sich die Herstellungsfrist auch kurzfrisitig verlängern.
vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe werden bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort ausgestellt.
Das Fotografieren ist ab einer Körpergröße von 150 cm auch hier im Bürgerservice möglich (gebührenpflichtig); anderenfalls digitale (QR-Code) biometrische Aufnahme beim zertifizierten Fotografen oder Drogeriemarkt.
Für die Eintragung eines akademischen Grades oder Titels ist die Verleihungsurkunde bzw. das Besitzzeugnis im Original vorzulegen. (bei ausländischen Titeln zusätzlich Genehmigungsurkunde der Landesbehörde)
Gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise ist jeder Deutsche verpflichtet einen Personalausweis oder Pass zu besitzen. Bitte prüfen Sie Ihre Dokumente auf ihre Gültigkeit. (Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Verpflichtung kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.)