Multifunktionsplatz in Oberoelsnitz: Neue Nutzungsregelung ab Mai 2026
Nach der Einweihung des neuen Multifunktionsplatzes im August 2025 wurden nun die weiteren Regelungen zur Nutzung des Areals festgelegt. Die Anlage zwischen Schleifenweg und Vaterlandsgrubenweg war mit Unterstützung von Fördermitteln der Europäischen Union als moderner Ort für Sport, Bildung und Begegnung entstanden.
Ab dem 1. Mai 2026 steht der Multifunktionsplatz vorrangig der Stadt Oelsnitz/Erzgeb., der Grundschule I „Goetheschule“ sowie dem Erzgebirgischen Heimatverein Oberoelsnitz e. V. und seinen Gruppierungen zur Verfügung.
Darüber hinaus können auch weitere Nutzergruppen die Anlage verwenden, sofern dies durch die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. genehmigt wurde. Zeiten, in denen keine Belegung durch die vorrangig berechtigten Nutzer erfolgt, können auf Antrag auch von weiteren Nutzergruppen oder Privatpersonen kostenfrei genutzt werden.
Die Antragstellung erfolgt beim Sachgebiet Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Voraussetzung für jede Nutzung ist eine vorherige Buchung sowie eine schriftliche oder elektronische Bestätigung durch die Stadtverwaltung. Erst nach dieser Bestätigung ist eine Nutzung zulässig. Die Nutzung der Anlage erfolgt ausschließlich nach vorheriger Schlüsselüberlassung durch die Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Mit der nun geregelten Nutzung soll der Multifunktionsplatz sowohl für Schule und Vereine als auch im begrenzten Rahmen für weitere Interessierte zugänglich gemacht werden und zugleich ein verantwortungsvoller Umgang mit der neuen Anlage sichergestellt werden.