29.04.2022

Mitteilung zur Erstattung der Semesterbeiträge

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 folgenden Beschluss zur Erstattung der Semesterbeiträge gefasst:

Beschluss-Nr.: 022/2022

Der Stadtrat beschließt nach Prüfung des Hauptwohnsitzes (Stichtag 31.12.2021) und auf Nachweis, den in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) die Semesterbeiträge für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zu erstatten.

Anträge hierzu können bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:

  • formloser Antrag mit Anschrift des Hauptwohnsitzes
  • Kontodaten des Zahlungsempfängers
  • Immatrikulationsbescheinigungen
  • entsprechende Zahlungsnachweise der Semesterbeiträge
  • Bescheid/eine Zahlungsaufforderung über den zu entrichtenden Semesterbeitrag der jeweiligen Universität oder Hochschule (Rückmeldung oder Screenshot des Online-Campus)
  • Angabe der E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen

A. Lohse, Fachbereichsleiterin Hauptamt/Finanzen

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