MODERNISIERUNG UND ENTWICKLUNG DES NAHERHOLUNGSKOMPLEXES "AM HADERWALD"

Förderung durch die Förderrrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014

Um den Naherholungskomplex "Am Haderwald" zu einem attraktiven Standort für naturverbundenen Naherholungs- und Freizeittourismus zu entwickeln, stellte die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER - RL LEADER/2014. Der Förderssatz beträgt 75,00 %.

Der Förderantrag wurde der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. bewilligt. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung des Freistaates Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER Verwaltungsbehörde.

Das Vorhaben wurde bereits erfolreich abgeschlossen.

Demnach wurde die bestehende Beleuchtungsanlage rund um den Badesee durch moderne LED Leuchten ersetzt, die Elektroinstallation im ehemaligen Bootshaus erneuert und die Verteileranlagen im Bereich der Bungalowsiedlung, des Kinos und des Bootshauses ausgetauscht.

 

 

 


Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014 - 2020

Im Zuge der Agrarförderung wurden der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. folgende Vorhaben gefördert:

 

GL. 1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung" konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichen Grünland mit mäßig hohen bis sehr hohen Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

 

GL. 2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis" konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland - FFH - Lebensraum - und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.

 

GL. 5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftsungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

 

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4651.htm

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