Lärmaktionsplanung in Oelsnitz/Erzgeb. – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung eines Lärmaktionsplanes
Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrslärmkartierung 2022
Lärm und insbesondere Verkehrslärm ist fast überall präsent. Die Lärmbelastung ist zu einem ernsten Umweltproblem geworden. Neben der nationalen Gesetzgebung zum Schutz gegen Lärm werden auch auf EU-Ebene Anstrengungen unternommen, die Lärmbelastung der Bevölkerung langfristig zu vermindern.
Gesetzliche Grundlage/Verfahren
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) ist für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln. Im Anschluss an die Lärmkartierung haben die betroffenen Gemeinden die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der Lärmaktionsplanung darzustellen, zu bewerten und zu entscheiden, ob ein Maßnahmenplan mit geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden muss. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Sowohl die Kartierung, als auch die Lärmaktionsplanung werden im Turnus von 5 Jahren wiederholt und fortgeschrieben.